Verkehrsregeln und technische Vorschriften für Motorradfahrer

Verkehrsregeln für Motorradfahrer

Sicherheit geht vor – eine kleine Auffrischung in Sachen Do’s and Dont’s für Biker …

Helmpflicht für Lenker und Beifahrer
  • Bei Verstoß droht eine Geldstrafe (Organmandat: € 35,– im Falle einer behördlichen Strafe bis zu € 72,–) und weiters begründet dies ein Mitverschulden bei ev. Schadenersatzansprüchen nach einem Unfall.
  • Ausnahmen von der Helmpflicht: Wenn nur eine ganz geringe Gefahr besteht (z.B. beim Einparken) oder im Fall der Unmöglichkeit des Tragens eines Helmes aufgrund der körperlichen Beschaffenheit des Lenkers oder Beifahrers (behördliche Bestätigung darüber ist mitzuführen).
  • Sturzhelme haben der ECE-Regelung Nr. 22 zu entsprechen oder gleichwertig zu sein.
Personentransport

Sollte ein Beifahrer am Fahrzeug transportiert werden, ist vor Fahrtantritt in der Zulassungsbescheinigung zu kontrollieren, ob das Fahrzeug für zwei Personen zugelassen ist. Es dürfen nur Personen befördert werden, die das 12. Lebensjahr vollendet haben und die für Beifahrer vorgesehenen Fußrasten erreichen können.

Licht am Tag

Beim Lenken von einspurigen Kraftfahrzeugen ist stets mindestens das Abblendlicht zu verwenden.

Schutzbekleidung

Es gibt zwar keine Vorschrift, die das Tragen von Schutzbekleidung vorschreibt;
es gibt aber bereits deutsche Gerichtsurteile, die das Nichttragen von Schutzbekleidung als Mitverschulden im Zivilprozess werten, und es ist sehr wahrscheinlich, dass man dies bei österreichischen Gerichten auch so sehen würde.

Vorfahren an angehaltenen Fahrzeugen vor Kreuzungen, etc.

Einspurige Fahrzeuge dürfen neben oder zwischen bereits angehaltenen Fahrzeugen vorfahren, um sich weiter vorne aufzustellen, vorausgesetzt, es ist ausreichend Platz vorhanden und die Lenker abbiegender Fahrzeuge werden nicht behindert.

Vorfahren bis zur vorgezogenen Haltelinie

Wenn an einer Kreuzung zwei parallele Haltelinien angebracht sind, dürfen einspurige Fahrzeuge bis zu der vorderen Haltelinie heranfahren.


Technische Vorschriften

Umbauten

Veränderungen am Motorrad sind dem jeweiligen Landeshauptmann anzuzeigen, außer es handelt sich um Fahrzeugteile mit E(e)–Prüfzeichen. Beim Austausch des Endschalldämpfers auf einen anderen mit E(e)–Prüfzeichen ist zu beachten, dass ein Nachweis für die Eignung am jeweiligen Fahrzeug mitzuführen ist. Hierfür ist auch ein Teil der Verpackung mit der entsprechenden Information geeignet.

Profiltiefe

Die geforderte Mindestprofiltiefe der Reifen beträgt 1,6 mm und ist damit höher angesetzt als in vielen anderen Staaten. Die Indikatoren (mit denen ermittelt werden kann, ob bei dem jeweiligen Reifen die Profiltiefe noch ausreichend ist) sind bei vielen Reifen aus diesem Grund nur mit 1 mm genormt. Da dies nach den österreichischen Regelungen zu wenig ist, sollte unabhängig von den Indikatoren sorgfältig darauf geachtet werden, ob die Profiltiefe des Reifens noch ausreichend – nämlich 1,6 mm – ist.

Praktischer Tipp:
Entscheidend für das sichere Fahrverhalten des Motorrades ist der richtige Reifendruck, welcher der Bedienungsanleitung entnommen werden kann.