Der KFZ-Handel bleibt derzeit geschlossen, da es sich hierbei nicht um systemerhaltende Betriebe gemäß Bundesgesetzblatt II 96/2020 handelt. Das heißt, wie viele es schon erwartet haben, dass das neue Motorrad warten muss, bis die schwerste Zeit überstanden ist.
Etwas anders sieht es mit Werkstätten aus. Denn KFZ-Werkstätten sind dem Gesetz nach durchaus systemerhaltend und deshalb eine Ausnahme.
Das bedeutet, dass 2Rad-Werkstätten derzeit in Betrieb bleiben können, da auch sie unter diese Ausnahme fallen. Bis dato gibt es auch keine zusätzlichen Regelungen aus den einzelnen Bundesländern, die dem entgegen sprechen würden, wobei es nicht ausschließt, dass diese noch kommen.
Der berechtigte Einwand bezüglich der Einschränkung der erlaubten Wege (auf Nahrungsbesorgung, Arzt, Apotheke, Spaziergang, Tierfutter, Hilfe für andere und Arbeit) greift hier nur bedingt. Es kann nicht übersehen werden, dass es in Österreich rund 272.000 Mopeds und Roller unter 50 ccm gibt, die für die Aufrechterhaltung der Mobilität für die oben genannten Ausnahmen durchaus systemrelevant sind. 125er sind hier noch gar nicht eingerechnet und auch nicht die vielen beruflich verwendeten Motorräder, wie etwa bei der Polizei, dem Bundesheer, der Rettung, der Feuerwehr, ÖAMTC, ARBÖ und auch von vielen Ärzten.
Wenn wir diese Zeit überstanden haben, muss das Motorrad ausgewintert werden. Wir haben HIER Tipps für euch, was ihr bei der Auswinterung beachten solltet.
Eine Frage, die sich in diesem Zusammenhang zwar stellt ist die Übergabe des Bikes vom Besitzer/der Besitzerin an die Werkstatt und umgekehrt, in Hinblick auf den Mindestabstand von einem Meter. Mit gesundem Hausverstand lässt sich dies aber leicht bewerkstelligen.