Fahrverbote für Motorräder über 95db auf ausgewählten Strecken

Das Land Tirol hat beschlossen, von 10. Juni bis 31. Oktober 2020 ein Fahrverbot für besonders laute Motorräder mit Standgeräusch über 95db auf vielbefahrenen Strecken zu erlassen (sh. unten). Auf diese Weise sollen Anrainer/innen vor dem immer stärker werdenden Motorradlärm geschützt werden. Die Arge2Rad unterstützt die Entlastung der Anrainer von Lärm zu 100%, ist aber dennoch der Überzeugung, dass die gesetzte Maßnahme nicht zum gewünschten Ziel führt.

„Nach einem Gespräch und gutem Austausch mit Frau LH Stv Ingrid Felipe am 27.5.2020 in Innsbruck sind wir zunächst sehr froh darüber, dass es zu keinen Streckensperrungen gekommen ist. Wir können mit der neuen Verordnung leben, weil es nur rund 7% des Motorradbestandes betrifft.

Dennoch glauben wir, dass diese Maßnahme nicht zielführend zur realen Bekämpfung des Motorradlärms ist, weil es legale Fahrzeuge bestraft und illegalen Fahrzeugen – z.B durch Auspuffmanipulation – die Fahrt erlaubt. Wir setzen weiter auf bewusstseinsbildende Maßnahmen in den Communities und rigorose Bestrafung von nicht zulässigen Fahrzeugen durch die Exekutive.

Karin Munk, Generalsekretärin der Arge 2Rad

Weiters führt Mag. Ing. Hubert Trunkenpolz – Obmann der Age2Rad – aus, dass der Nahfeldpegel als Messwert ungeeignet sei, da er in keinem Zusammenhang zu den verursachten Lärmemissionen im Fahrbetrieb stehe.

In diesem Sinne wird die Arge2Rad Mitte Juni eine Initiative in Form von landesweiten TV-Spots und einer groß angelegten Social Media Kampagne unter dem Motto „Fahr RUHIG weiter“ starten.

Zudem unterbreitet die Arge2Rad einen Vorschlag als Übergangslösung, der eine Toleranz von +3db (zusätzlich zu den 95db in der Verordnung) vorsieht. Desweiteren solle der Ziel- und Quellverkehr von der Verordnung ausgenommen werden.

Folgende Strecken sind von den Fahrverboten betroffen:

  • B 198 Lechtalstraße von Steeg (Landesgrenze Vorarlberg) bis Weißenbach am Lech
  • B 199 Tannheimerstraße von Weißenbach am Lech bis Schattwald (Staatsgrenze Deutschland)
  • L 21 Berwang-Namloser Straße von Bichlbach bis Stanzach
  • L 72 Hahntennjochstraße 2. Teil von Pfafflar bis Imst (Passhöhe)
  • L 246 Hahntennjochstraße 1. Teil von Imst (Passhöhe) bis Imst Kreuzung Vogelhändlerweg
  • L 266 Bschlaber Straße von Elmen bis Pfafflar